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Bundesregierung verabschiedet CarSharing-Gesetz

Berlin, 21.12.2016

Die Bundesregierung will das CarSharing fördern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute vom Kabinett beschlossen. Er ermöglicht es Städten und Gemeinden, CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum rechtssicher einzurichten. Vor allem Innenstädte und städtische Wohnquartiere sollen so von hohem Parkdruck und unnötigem Pkw-Verkehr entlastet werden.

Der Gesetzentwurf sieht unterschiedliche Privilegierungsmöglichkeiten vor. Für CarSharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen, können reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Diese werden einzelnen Anbietern unternehmensbezogen zugewiesen. Für stationsunabhängige („free-floating“) Angebote können zusätzlich allgemein zugängliche CarSharing-Stellplätze ausgewiesen werden. Diese können von allen als berechtigt gekennzeichneten CarSharing-Fahrzeugen genutzt werden. Die Kommunen können zudem Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für gekennzeichnete CarSharing-Fahrzeuge beschließen. Ob die Kommunen von dieser Ermächtigung Gebrauch machen und damit auf Einnahmen verzichten werden, steht jedoch - richtigerweise - in deren Entscheidungsbefugnis.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt zur Begründung der Gesetzesinitiative an, dass sich CarSharing zu einem wichtigen Baustein eines nachhaltigen Mobilitätsangebots entwickelt hat. CarSharing hilft dabei, den Flächenverbrauch durch den Individualverkehr einzudämmen. Dazu führt Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverbands CarSharing e.V., aus:

„In innenstadtnahen Wohngebieten ersetzt ein CarSharing-Fahrzeug heute bis zu 20 private Pkw. Durch eine gezielte und verstärkte CarSharing-Förderung können die Städte also in erheblichem Umfang öffentliche Flächen von parkenden Fahrzeugen befreien und diese wieder allen Menschen zur Verfügung stellen.“

Vor allem für jene CarSharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen bereitstellen, erhofft sich der Bundesverband durch das neue Gesetz eine Verbesserung. Die Fahrzeuge dieser Anbieter stehen heute zu mehr als 90 Prozent auf privaten Flächen, in Hinterhöfen oder Tiefgaragen. Für Nichtkunden sind sie daher in der Regel kaum sichtbar. In innenstadtnahen Wohnvierteln, wo der entlastende Effekt des CarSharing am dringendsten gebraucht wird, gibt es oft gar keine privaten Flächen mehr für weitere Stationen. Loose erklärt:

„Die Fahrzeuge der stationsbasierten Anbieter in den öffentlichen Raum zu holen, wird den größten Schub in Bezug auf die Entlastungseffekte bringen. Diese Systeme haben die höchste umweltentlastende Wirkung. Ihre Fahrzeuge sichtbarer zu machen und für mehr Standorte zu sorgen, ist daher verkehrspolitisch besonders bedeutsam.“

Wie eine Studie des Bundesverbands CarSharing kürzlich ergab, macht ein stationsbasiertes CarSharing-Fahrzeug in innenstadtnahen Wohnquartieren zwischen 7 und 19 Parkplätze frei. 78 Prozent der Kunden stationsbasierter Anbieter in diesen Stadtteilen besitzen kein eigenes Auto mehr. Knapp zwei Drittel ihrer Autos schafften die Kunden kurz vor der Anmeldung zum CarSharing oder während der CarSharing-Teilnahme ab. Der Bundesverband sieht daher CarSharing als wichtigen Bestandteil einer Mobilitätswende. Loose:

„CarSharing ändert das Mobilitätsverhaltens. Die Kunden ersetzen nicht einfach ihr privates Auto durch das CarSharing-Fahrzeug. Wenn sie von den hohen Fixkosten des Autobesitzes entlastet sind, verteilen sie ihr Mobilitätsbudget freier. Das führt zu einer häufigeren Nutzung von Fahrrad, Bus und Bahn.“

Besonders eindrucksvoll war dieser Effekt der Studie zufolge bei den Kunden, die dank CarSharing ganz auf einen privaten Pkw verzichten konnten: 71 Prozent fuhren danach weniger Pkw, 40 Prozent nutzten öfter den öffentlichen Nahverkehr, 30 Prozent stiegen öfter aufs Fahrrad. Genau darum, so Geschäftsführer Loose, geht es dem Bundesverband CarSharing und seinen Mitgliedern:

„CarSharing ist die vierte Säule des Umweltverbundes. CarSharing verschafft den Menschen, die sich viel mit Bus, Bahn und Fahrrad fortbewegen, Zugang zu einem Auto, wenn sie eines brauchen. Anders als beim privaten Pkw entsteht aber kein Anreiz zu unnötigen Pkw-Fahrten. CarSharing rundet das öffentliche Mobilitätssystem ab, anstatt mit ihm zu konkurrieren.“

Der heute im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf wird nun zunächst dem Bundesrat und danach zur parlamentarischen Beratung dem Bundestag zugeleitet. Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) verbindet dies mit der Hoffnung, dass das Gesetz vom Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wird und Anfang September 2017 in Kraft treten kann. Allerdings, so Geschäftsführer Loose, können einige Regelungen des Gesetzes erst eingeschätzt werden, wenn die im Gesetz ermächtigten Verordnungen ebenfalls bekannt sind. Der bcs tritt deshalb für eine baldige Bekanntgabe der Verordnungstexte ein.

 

Download

PDF: Bundesregierung verabschiedet CarSharing-Gesetz, Pressemitteilung vom 21.12.2016

Das bcs fact sheet zur Studie „Mehr Platz zum Leben – wie CarSharing die Städte entlastet“ finden Sie hier.

 

Kurzinfo über den bcs: Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) vertritt die politischen Interessen der Branche auf bundesweiter Ebene und gegenüber den Ländern. Der bcs fördert CarSharing als moderne Mobilitätsdienstleistung und strebt eine Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr an. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, multimodale Mobilität zu fördern, den Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den Individualverkehr zu verringern. Im Bundesverband sind derzeit 120 der rund 150 deutschen CarSharing-Anbieter organisiert.


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