Sie können reguläres Mitglied im bcs werden, wenn Sie in Deutschland ein öffentlich zugängliches Carsharing-Angebot betreiben. Ihr Carsharing-Angebot muss die Carsharing-Definition des bcs erfüllen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit 27,70 Euro pro Jahr und Fahrzeug. Durch eine degressive Tarifgestaltung wird der Beitrag pro Fahrzeug bei zunehmender Kfz-Anzahl günstiger. Der Mindestbeitrag pro Mitgliedsorganisation beträgt 50 Euro pro Jahr.
Den Aufnahmeantrag sowie Satzung, Beitragsordnung und Carsharing-Definition des bcs finden Sie im Downloadbereich.
Weitere Fragen zur Mitgliedschaft und zu ihrem Mitgliedsbeitrag beantwortet Ihnen unsere Geschäftsstelle gern persönlich.
E-Mail: info@carsharing.de
Telefon: 030 - 92 12 33 53
Netzwerk: Der bcs ist das Forum für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung der deutschen Carsharing-Branche. Unsere internen Veranstaltungen und Arbeitsgruppen dienen dem Erfahrungsaustausch und Networking. Wir bringen Sie mit potentiellen Geschäftspartnern zusammen.
Interessenvertretung: Wir sind wichtiger Ansprechpartner für Politik und Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Wir verfügen über einen besonderen Zugang zu politischen Entscheidern, sichern unseren Mitgliedern Einflusspotenziale und unterstützen sie bei der Vermittlung ihrer Interessen. Wir kommunizieren mit den Medien und der Öffentlichkeit über das Carsharing und seine Bedeutung für eine nachhaltige Mobilität.
Information: Wir informieren Sie persönlich, in unserem Newsletter und in unseren Veranstaltungen über aktuelle Entwicklungen, die für Ihr Unternehmen oder die Branche relevant sind.
Wer die Ziele des bcs unterstützt, jedoch in Deutschland kein Carsharing-Angebot betreibt, kann kooperatives Mitglied im bcs werden. Kooperative Mitglieder profitieren von allen Leistungen des bcs, nehmen aber nicht an der Entscheidungsfindung teil. Weitere Informationen hierzu gibt die Geschäftsstelle Ihnen gern auf Anfrage.