Die deutschen Carsharing-Anbieter sind bereits heute in verschiedenste MaaS-Kooperationen eingebunden. Sie beliefern derzeit rund 30 MaaS-Systeme mit ihren Daten. Der Bundesverband Carsharing erhebt die Kooperationen in regelmäßigen Abständen. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Download.
Der Bundesverband Carsharing identifiziert sieben Grundsätze für gute MaaS-Kooperationen:
- Realitätsgetreue, aktuelle, transparente und diskriminierungsfreie MaaS-Auskünfte müssen sichergestellt sein.
- MaaS-Angebote müssen auf einheitliche technische Standards verpflichtet werden – existierende Carsharing-Standards müssen genutzt werden.
- Die Produkt- und Preishoheit der Carsharing-Anbieter muss gewahrt bleiben.
- Carsharing-Anbieter müssen über Kooperationen frei entscheiden können.
- Wettbewerbsrelevante Carsharing-Daten müssen angemessen geschützt werden.
- Wechselseitige Datenlieferpflichten sorgen für Fairness und Risikoausgleich zwischen MaaS-Angeboten und Carsharing-Anbietern.
- Die Tiefe der MaaS-Integration sollte sich am tatsächlichen Bedarf der Kund*innen orientieren.
Das vollständige bcs-Positionspapier liefert einer Erläuterung aller Grundsätze.
Der Bundesverband Carsharing hat zusammen mit Carsharing-Anbietern und Carsharing-Buchungssystemen eine Datenstrategie für den Datenaustausch mit MaaS-Providern definiert und diese in einem Positionspapier zusammengefasst. Die Datenstrategie orientiert sich an den Schritten der Customer-Journey bei der Nutzung von Carsharing-Angeboten. Sie gibt für jeden Schritt an, welche Anforderungen die Carsharing-Anbieter an den Datenaustausch mit MaaS-Anbietern haben.
Die Bundesregierung arbeitet zurzeit an einem Mobilitätsdatengesetz. Dieses soll noch im Jahr 2024 vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesverband Carsharing und seine Mitglieder unterstützen das Ziel, multimodale digitale Auskunftssysteme zu etablieren und das Carsharing in diese zu integrieren. Wir befürworten auch die Schaffung eines Mobilitätsdatengesetzes. Das geplante Mobilitätsdatengesetz der Bundesregierung geht über den eigentlichen Regelungszweck jedoch weit hinaus. Das Gesetz wäre ein tiefer, unnötiger und gefährlicher Eingriff in den Mobilitätsmarkt und den Carsharingmarkt. Wir machen konkrete Vorschläge für eine optimierte, sachlich angemessene Regulierung der Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten.