Das ideale Carsharing-Angebot ist verkehrsentlastend, bei den Kund*innen beliebt und ohne Zuschüsse der Steuerzahler*in langfristig wirtschaftlich tragfähig. Carsharing-Angebote können diese drei Ziele erreichen.
Der Best-Practice-Ratgeber des bcs beschreibt, wie Kommunen die Entstehung und flächendeckende Verbreitung eines idealen Carsharing-Angebots fördern können. Der Ratgeber beruht auf einer Analyse von Praxisbeispielen in über 200 Kommunen in Deutschland.
Am 1. September 2017 trat das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)“ in Kraft. Das CsgG wurde geschaffen, um Carsharing-Angebote zu fördern. Als förderwürdig wird das Carsharing laut § 1 CsgG angesehen, weil es dazu beiträgt, die klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu verringern. Mit dem CsgG werden drei Maßnahmen zur Förderung von Carsharing ermöglicht:
- Kommunen können allgemeine Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ausweisen (nach § 3 CsgG). Diese reservierten Stellplätze kann jedes Carsharing-Fahrzeug in Anspruch nehmen.
- Kommunen können Parkgebühren für Carsharing-Fahrzeuge ermäßigen (nach § 3 CsgG).
- Kommunen können einem einzelnen Carsharing-Anbieter zugeordnete Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum als Sondernutzung genehmigen (nach § 5 CsgG).
In den Jahren nach 2017 haben alle Bundesländer außer Hamburg und Sachsen-Anhalt Landesgesetze geschaffen, die die Regelungen des CsgG zur Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums durch Carsharing auf Straßen in der Baulast der Länder und Kommunen anwendbar machen. Damit ist eine vollständige Rechtsgrundlage für die Carsharing-Förderung gegeben.
Beschlossen und umgesetzt werden Carsharing-Fördermaßnahmen von den Kommunen. Der Bundesverband Carsharing gibt einen Leitfaden heraus, der alle rechtlichen Grundlagen der kommunalen Carsharing-Förderung erläutert und beschreibt wie die Umsetzung rechtssicher gelingt. Der Leitfaden behandelt alle Fördermöglichkeiten sowohl für stationsbasiertes als auch für free-floating Carsharing. Ein besonderer Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf der Umsetzung von zugeordneten Stellplätzen für stationsbasiertes Carsharing im öffentlichen Raum.
Der bcs gibt eine Musterbekanntmachung für die Zuteilung von zugeordneten Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum heraus. Darin sind alle Dokumente zusammengefasst, die eine Kommune veröffentlichen sollte, um ein Verteilungsverfahren für zugeordnete Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum rechtssicher durchzuführen. Alle von den Kommunen individuell zu definierenden Inhalte sind gekennzeichnet und mit Vorschlägen und Erläuterungen für die Ausgestaltung versehen. Die Musterbekanntmachung beschreibt ein Verfahren, das sich in der Praxis als besonders einfach erwiesen hat.
Der Bundesverband Carsharing bietet kommunalen Verwaltungen individuelle Beratungen an. Treten Sie gern mit uns in Kontakt.