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1. Februar 2023

E-CarSharing-Förderung könnte Antriebs- und Verkehrswende voranbringen

Bild: sheepersharing.com

Der Verkehrssektor wird seine Ziele für den Klimaschutz deutlich verfehlen – wenn sich die Bundesregierung wie in der Vergangenheit nur auf die Antriebswende konzentriert und das Bundesverkehrsministerium nicht Maßnahmen für eine echte Verkehrswende einleitet. Im Koalitionsvertrag hatten die Ampelparteien versprochen, „ein Klimaschutzsofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen und Vorhaben bis Ende 2022 auf den Weg bringen und abschließen“. Das Sofortprogramm ist bisher über die Formulierung von Eckpunkten nicht hinausgekommen und befindet sich weiter in der Ressortabstimmung. Damit lässt auch die darin diskutierte Förderung zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten, worunter auch das CarSharing fallen würde, weiter auf sich warten.

CarSharing hat eine hohe verkehrsentlastende Wirkung und ist seit vielen Jahren Vorreiter bei der Elektromobilität. CarSharing könnte bei entsprechender Förderung einen viel größeren Beitrag für die Antriebs- und die Verkehrswende gleichermaßen leisten. Leider versteift sich die Bundesregierung allein auf die Antriebswende beim privaten Fahrzeugbesitz und wiederholte beim „Mobilitätsgipfel“ am 10. Januar 2023 im Bundeskanzleramt lediglich bereits beschlossene Maßnahmen wie 15 Millionen E-Fahrzeuge bis 2030 auf der Straße zu haben. Ob das funktioniert, bleibt fraglich: Am 1. Oktober 2022 waren – dank Umweltbonus – bundesweit 840.645 vollelektrische Fahrzeuge zugelassen. Vor dem Hintergrund der Probleme bei Rohstoffen und Lieferketten und gleichzeitigem Rückfahren der Förderung, wird das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, 15 Millionen vollelektrische Fahrzeuge in 2030 zu haben, kaum zu schaffen sein.

Gleiches gilt für das Ziel im Koalitionsvertrag, eine Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte bis 2030 bereitzustellen. Laut Bundesnetzagentur waren am 1. November 2022 bislang 60.229 Normalladepunkte und 11.862 Schnellladepunkte in Betrieb. Um das Ziel der Ampelkoalition zu erreichen, müssten ab jetzt 132.558 Ladepunkte pro Jahr in Betrieb gehen. Hinzu kommen bestehende Ladepunkte, die in den kommenden Jahren ausgetauscht werden müssen.

Bis 2030 muss der Verkehrssektor kumuliert 271 Mio. t CO2-Äquivalente einsparen – für das Jahr 2030 selbst sollen aus dem Verkehrsbereich noch Treibhausgasemissionen von 85 Mio. t erlaubt sein. Das Umweltbundesamt (UBA) prognostiziert aber, dass dieser Zielwert allein für das Jahr 2030 um 41 Mio. t CO2-Äquivalente übertroffen werden wird. Die Klimaschutzziele im Verkehrssektor werden mit der Antriebswende allein nicht zu schaffen sein – maximal 60 Prozent der einzusparenden Emissionen könnte laut UBA darüber erfolgen. Unklar bleibt auch die Frage, woher ausreichend zusätzlicher grüner Strom kommen soll, um die Masse an E-Fahrzeugen klimaneutral zu laden.
Deshalb muss das Bundesverkehrsministerium rasch Maßnahmen für die Verkehrswende ergreifen. Der heutige Pkw-Verkehr muss in hohem Ausmaß auf den Umweltverbund verlagert werden. Das bedeutet eine veränderte Infrastrukturplanung, Umverteilung von Verkehrsinvestitionen, ein neues Straßenverkehrsrecht oder auch eine Reform des Steuersystems im Verkehrsbereich.

CarSharing und insbesondere das E-CarSharing sind die einzige Form der Pkw-Mobilität, die sich energieeffizient und bezahlbar für die Nutzer*innen in diesen klimafreundlichen Verkehrsmittelmix einfügt. Damit E-CarSharing seinen Beitrag zur Verkehrswende leisten kann, muss die Bundesregierung folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Förderung für E-CarSharing-Fahrzeuge – auch nach dem 1. September 2023
  • Bereitstellung der Ladeinfrastruktur an anbieterspezifischen CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum (Ladepunkt und Stromanschluss)
  • Wenn CarSharing-Anbieter selbst für Ladepunkte im öffentlichen oder privaten Raum sorgen müssen, brauchen sie dafür eine öffentliche Förderung von mindestens 70 Prozent der anfallenden Kosten.
  • Förderung von Schnellladesäulen an allgemeinen (anbieterunabhängigen) CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum, um stationsunabhängige E-CarSharing-Fahrzeuge laden zu können.