Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 den gesetzlichen Rahmen für die Erprobung des Autonomen Fahrens abschließend gebilligt. Fahrerlosen Kraftfahrzeugen der sogenannten Stufe vier wird damit die Möglichkeit eröffnet, dass sie ab dem kommenden Jahr in bestimmten festgelegten Gebieten im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
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Autonomes Fahren
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Autonomes Fahren
Gesetz zum Autonomen Fahren ermöglicht auch CarSharing-Anbietern den Testbetrieb
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Einsatz-Szenarien für autonome Fahrzeuge im CarSharing
Autonome Fahrzeuge werden die Mobilität der Zukunft verändern. Sie können die Grundlage für einen effizienteren und bequemeren Umweltverbund sein. Sie können aber auch die Attraktivität des privaten Autobesitzes weiter steigern und damit die negativen Auswirkungen des Individualverkehrs weiter verschärfen. Auf einer Fachtagung hat der Bundesverband CarSharing e.V. mit Experten die Möglichkeiten für eine nachhaltige Nutzung autonomer Fahrzeuge im CarSharing und im Umweltverbund diskutiert.