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Habe ich durch die CarSharing-Teilnahme später Nachteile bei der Kfz-Versicherung?

Kfz-Versicherungen verhalten sich gegenüber CarSharing-Kunden leider nicht immer kulant. Der Bundesverband CarSharing e.V. bietet daher in Zusammenarbeit mit dem Versicherer BGV – Badische Versicherungen eine Lösung an.

Wenn Sie vom eigenen Kfz zum CarSharing wechseln und Ihr Kfz-Versicherungsvertrag damit aufgehoben wird, bleibt Ihr persönlicher Schadenfreiheitsrabatt in der Regel zunächst 7 Jahre erhalten. Danach verfällt der Schadenfreiheitsrabatt  und es erfolgt eine Neueinstufung ohne Schadenfreiheitsklasse (je nach Versicherung kann dies eine Einstufung von 90 % bis 100 % in Haftpflicht und 60 % bis 95 % in Kasko bedeuten). Melden Sie innerhalb der 7 Jahre wieder ein eigenes Fahrzeug an, können Sie Ihren bisherigen Schadenfreiheitsrabatt auf Ihren neuen Versicherungsvertrag übertragen und anrechnen lassen.

Wer im Anschluss an eine Nutzungszeit beim Carsharing zum ersten Mal ein eigenes Fahrzeug anmeldet, wird grundsätzlich als Fahranfänger mit SF 0 eingestuft. Da es hierzu keine allgemein gültigen Regelungen gibt, ist dies zwar unfair, aber erlaubt.

Die für "CarSharing-Aussteiger" mit dem BGV vereinbarte Lösung beinhaltet die Einstufung in SF ½ in Haftpflicht und Kasko, nach aktuellen Bedingungen mit einem Beitragssatz  von 55 % in Haftpflicht und 50 % in Kasko.

Voraussetzungen:

  • Sie waren Kunde bei einem im Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) organisierten CarSharing-Anbieter
  • Der CarSharing-Anbieter bestätigt gegenüber der BGV die Jahre Ihrer Mitgliedschaft und die unfallfreie Nutzung der CarSharing-Fahrzeuge für mindestens 3 Jahre rückwirkend ab dem aktuellen Versicherungsjahr

Bei Interesse und zur entsprechenden Angebotsanforderung (bitte erwähnen Sie bei Kontaktaufnahme, dass Sie Carsharing-Aussteiger sind) können Sie sich direkt mit dem Versicherer – BGV –  unter den folgenden Kontakt-Daten in Verbindung setzen:

Kontakt:

BGV Badische Versicherungen, Karlsruhe

BGV-Kundenservice

Telefon: 0721-660-0

E-Mail: service@bgv.de

Das Formular für die Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft stellt Ihr bisheriger CarSharing-Anbieter Ihnen auf Ihre Bitte hin aus.

Disclaimer: Auch andere Versicherungen bieten zum Teil Lösungen für "CarSharing-Aussteiger" an. Diese Information des Bundesverband CarSharing e.V. ersetzt nicht einen Marktvergleich zur Ermittlung des günstigsten Angebots!