13 Jahre haben die CarSharing-Anbieter in Deutschland darauf gewartet, dass der Bundesgesetzgeber die Einrichtung reservierter CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum erlaubt. Am 01. September 2017 war es dann soweit: Das bundesweit geltende Carsharinggesetz (CsgG) ist in Kraft getreten. Gut ein Jahr später zieht der Bundesverband CarSharing eine Zwischenbilanz.
Sie sind hier
Seit zwei Jahren ist die Diskussion um überhöhte Emissionswerte von zugelassenen Diesel-Pkw in vollem Gange. Aus dem ursprünglichen VW-Abgasskandal ist längst „Dieselgate“ und ein massives Problem der gesamten Autoindustrie geworden. Doch wie konnte es sein, dass die Autohersteller trotz längst bekannter einzelner Informationen über überhöhte Abgaswerte so lange unbehelligt blieben und Millionen neuer Fahrzeug in Verkehr bringen konnten, die eigentlich von ihren Voraussetzungen her keine Typzulassung beanspruchen können?
Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)“ verabschiedet. Die Einrichtung von CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum wird dadurch erstmals auf eine bundesweite Rechtsgrundlage gestellt. Kommunen können zugeordnete CarSharing-Stellplätze über Sondernutzung schon jetzt einrichten.
Am 21.12.2016 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Bevorzugung des Carsharing (CsgG). Er wird nun zur Parlamentarischen Beratung an den Bundestag überwiesen. Voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2017 soll das Gesetz im Bundestag beschlossen und damit nach vielen Jahren endlich Wirklichkeit werden. Am 03. Januar 2017 meldete sich der Geschäftsführer der Internetplattform Drivy, Paulin Dementhon, in der Welt zu Wort und beschwerte sich, dass seine Angebotsform des privaten Autoteiles („Peer-to-Peer“) vom Carsharing-Gesetz benachteiligt würde. Das ist ein starker Vorwurf. Aber stimmt er auch?
Die Bundesregierung will es den Kommunen ermöglichen, CarSharing-Parkplätze im öffentlichen Straßenraum rechtssicher einzurichten. Die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes ist für 2017 in Aussicht gestellt. Dabei geht es nicht um Wirtschaftsförderung oder kostenlose Stellplätze, sondern um die Entlastung der Städte von zu viel Autoverkehr.