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Das Mobilitätsdatengesetz darf Carsharing-Angebote nicht gefährden

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Der Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) und seine Mitglieder unterstützen das Ziel, multimodale digitale Auskunftssysteme zu etablieren. Die deutschen Carsharing-Anbieter beliefern bereits heute über 30 solcher Systeme mit ihren Daten. Wir befürworten auch die Schaffung eines Mobilitätsdatengesetzes. Wir lehnen jedoch den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) entschieden ab.

Bild: iStockphoto/metamorworks

Die Bundesregierung will ein Mobilitätsdatengesetz schaffen. Das Gesetz soll die Datengrundlage für digitale Mobility-as-a-Service (MaaS) Dienste verbessern, die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Wahl der Mobilitätsangebote unterstützen. Das BMDV gestaltet dieses Gesetz jedoch nun als tiefen und schädlichen Eingriff in den Mobilitätsmarkt. Der vorliegende Gesetzentwurf würde den Bestand und weiteren Ausbau von nachhaltigen Mobilitätsangeboten wie Carsharing gefährden. Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des Bundesverband Carsharing, erklärt:

„Die Carsharing-Branche unterstützt das Ziel, Carsharing in multimodale digitale Auskunftssysteme zu integrieren. Das geplante Mobilitätsdatengesetz der Bundesregierung geht über diesen Zweck jedoch weit hinaus. Wir machen konkrete Vorschläge für eine optimierte und ausgewogenere Regulierung der Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten.“

Lesen Sie hier unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf des BMDV:

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PDF: bcs-Stellungnahme zum Gesetzentwurf des BMDV für ein Mobilitätsdatengesetz