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Pressemitteilung

Das Carsharinggesetz kommt voran - hoffentlich.

Pressemitteilung

Berlin, 03.05.2016

Der Entwurf zum Carsharinggesetz der Bundesregierung befindet sich seit dem 29. April in der Ressortabstimmung. Die Einrichtung von CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum soll damit auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden. Ein komplexes Gesetzgebungsverfahren könnte auf Länderebene die Umsetzung noch verzögern.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat den Entwurf zum Carsharinggesetz der Bundesregierung (genauer: Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung von Carsharingfahrzeugen - CsgG) vergangene Woche in die Ressortabstimmung der Ministerien gegeben. Das teilte Staatssekretär Norbert Barthle im Rahmen einer Veranstaltung des Bundesverbands CarSharing e.V. in Berlin mit. Barthle betonte: „Mit CarSharing können wir einen Teil unserer Verkehrsprobleme lösen“. Die Einrichtung von CarSharing-Parkplätzen im öffentlichen Raum werde die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit der Dienstleistung weiter erhöhen und zusätzliche Anreize schaffen, auf das eigene Auto zu verzichten.

Kritik am komplexen Umsetzungsweg.

Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) begrüßte das Gesetzesvorhaben ausdrücklich, übte jedoch auch Kritik. „Wir haben inhaltlich viel erreicht, hätten uns jedoch einen anderen Weg der Umsetzung gewünscht“, so Verbands-Vorstand Niklas Wachholtz. Der bcs wendet sich vor allem dagegen, dass der Bund nun zunächst für die unternehmensbezogene Zuordnung von reservierten Stellplätzen stationsbasierter CarSharing-Angebote eine Muster-Gesetzgebung verabschieden muss. Diese soll danach in den 16 Bundesländern jeweils einzeln in die Landesstraßengesetze überführt werden. Ein Prozess, so Wachholtz, der im ungünstigsten Fall noch Jahre in Anspruch nehmen könne.

Nötig geworden war dies komplizierte Verfahren, nachdem das Bundesjustizministerium gegen eine einheitliche nationale Gesetzgebung aus verfassungsrechtlichen Gründen Bedenken erhoben hatte. Wachholtz kommentiert: „Dass die Bereitstellung von CarSharing-Fahrzeugen auf zugeordneten Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum von einigen Rechtsexperten nach wie vor nicht als ein Akt der Teilnahme am Verkehr bewertet wird, zeigt uns, dass das Prinzip >Teilen statt Besitzen< immer noch nicht für alle zur gesellschaftlichen Normalität gehört“. Wachholtz verweist auch auf andere Rechtsgutachter - zum Teil von der Bundesregierung selbst beauftragte - die zuvor keine verfassungsrechtlichen Hürden für eine nationale Gesetzgebung gesehen hatten.

Trotzdem, so betont Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverbands CarSharing, wolle der Verband den nun eingeschlagenen Weg konstruktiv begleiten: „CarSharing-Stellplätze im öffentlich Raum bringen die Dienstleistung dorthin, wo sie am meisten bewirkt: In hoch verdichtete innerstädtische Bezirke, wo Stellplätze Mangelware sind“. Dort, so Loose, könne ein CarSharing-Fahrzeug bis zu 20 private Pkw ersetzen. „Unabhängig vom Weg der Umsetzung sind wir zuversichtlich, dass das Gesetz eine Lösung präsentieren wird, die allen Anbietern und Angebotsformen gerecht wird.“

Städte und Gemeinden: Das Carsharinggesetz wird dringend benötigt, um  die Verkehrsentlastung voranzubringen.

Die Bedeutung der Entlastungsleistung des CarSharing hob auf der Veranstaltung des bcs auch Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen hervor. In Bremen schafft ein CarSharing-Fahrzeug nach dortigen Kundenbefragungen zurzeit durchschnittlich 15 private Pkw ab. Lohse will beim Thema CarSharing deswegen weiter vorankommen: Bis 2020 sollen in Bremen sechstausend private Pkw durch CarSharing von der Straße geholt werden.

Auch beim Thema „Stellplätze“ ist Bremen Vorreiter: Die Stadt richtet schon seit 2003 sogenannte „Mobilpunkte“ im öffentlichen Raum ein, an denen CarSharing-Fahrzeuge bereitgestellt werden. „Wir waren mutig und haben uns mit einem rechtlichen Kunstgriff beholfen“, sagt Lohse. Er ist sich sicher: Für viele andere Städte und Kommunen wird eine rechtssichere Gesetzgebung das lange erwartete Signal sein, um endlich eigene Projekte zu starten.

Hannes Hinnecke, Leiter des Stabs Stadtentwicklung beim Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, führte bei der bcs-Veranstaltung aus, dass Nürnberg derzeit durch die fehlende gesetzliche Grundlage für CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Raum in seiner CarSharing-Förderung behindert werde. Genau wie viele andere deutsche Städte warte man in Nürnberg auf das dringend benötigte Carsharinggesetz, um mit der verkehrsentlastenden Dienstleistung einen entscheidenden Schritt voran zu kommen. Diese Position werde auch vom Deutschen Städtetag getragen.

Kurzinfo über den bcs: Der Bundesverband CarSharing (bcs) vertritt die politischen Interessen der Branche auf bundesweiter Ebene und gegenüber den Ländern. Die Aufgaben des bcs sind die kompetente und aktuelle Informationsübermittlung, die Förderung der Kommunikation innerhalb der Branche, die Pflege und Weiterentwicklung von Angeboten des CarSharing-Service und die praktische Unterstützung der Arbeit der CarSharing-Anbieter. Im Bundesverband sind derzeit 122 Anbieter organisiert.

Downloads:

Pressemitteilung: Carsharinggesetz 2016 - Parlamentarischer Abend des bcs.pdf

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Pressekontakt:
Gunnar Nehrke
Telefon: 030 - 30 36 48 71
E-Mail: gunnar.nehrke@carsharing.de

Bundesverband CarSharing e. V. (bcs)
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