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Autonomes Fahren

Gesetz zum Autonomen Fahren ermöglicht auch CarSharing-Anbietern den Testbetrieb

Autonomes Fahren

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 den gesetzlichen Rahmen für die Erprobung des Autonomen Fahrens abschließend gebilligt. Fahrerlosen Kraftfahrzeugen der sogenannten Stufe vier wird damit die Möglichkeit eröffnet, dass sie ab dem kommenden Jahr in bestimmten festgelegten Gebieten im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Ein Computer übernimmt dabei die volle Kontrolle über das Fahrzeug, verpflichtend ist aber eine menschliche Aufsicht, die den Betrieb der autonomen Fahrzeuge in einer Leitstelle überwacht und im Notfall eingreift.

Quelle: iStock / metamorworks

Auch für das CarSharing können autonome Fahrzeuge eine bedeutende Weiterentwicklung der Dienstleistung werden. Bis aber autonome Robo-Taxis selbstständig das ganze Stadtgebiet befahren können, werden noch einige Jahre vergehen. In der Zwischenzeit könnten autonome Fahrzeuge jedoch schon eingesetzt werden, um von einer CarSharing-Station in einem Stadtquartier zu den umgebenden Haushalten zu fahren, die das Auto gebucht haben. Dort können die Kund*innen einsteigen und das Fahrzeug dann selbst steuern. Für das CarSharing wäre dies ein erheblicher Attraktivitätsgewinn: Das Auto steht direkt vor der Tür bereit, nach der Fahrt kehrt es selbstständig zu seiner Station zurück.

Anders als in vielen anderen Szenarien für Autonomes Fahren, sind bei diesem Anwendungsfall die geringen Geschwindigkeiten der heute verfügbaren autonomen Fahrzeuge kein Problem, denn auf der autonom gefahrenen Wegstrecke wird kein Fahrgast befördert.

bcs fordert Vorrang für Sharing beim Autonomen Fahren

In seinem neuen Nationalen Entwicklungsplan CarSharing fordert der bcs, dass Szenarien, in denen autonome Fahrzeuge im Sharing genutzt werden, von der Bundesregierung mit Priorität gefördert werden. Denn autonome Fahrzeuge verbessern und entlasten den zukünftigen Verkehr nur dann, wenn sie geteilt genutzt werden.

Das wünschenswerte Ziel-Szenario für Städte ist ein mit den Hauptlinien des ÖPNV integriertes System von autonomen On-Demand-Kleinbussen. Auch im ländlichen Raum könnten autonome On-Demand-Kleinbusse in Zukunft eine größere Rolle spielen. Das autonome CarSharing steht in diesem Szenario ergänzend für diejenigen Wegezwecke zur Verfügung, die das Angebot der Gruppen- und Massentransportmittel des ÖPNV nicht abdeckt. Alle Verkehrssimulationen zeigen, dass bei einer solchen Anwendung des Autonomen Fahrens sowohl der Fahrzeugbestand als auch die Verkehrsleistung gegenüber heute deutlich abnimmt. Die Städte werden entlastet, die benötigte Verkehrsfläche sinkt, es gibt deutlich mehr Raum für Lebensqualität.

Anders stellen sich hingegen Szenarien dar, in denen autonome Fahrzeuge so benutzt werden wie heutige Pkw. Hier zeigen die Simulationen eine explodierende Verkehrsleistung, weil Pkw mit ihrem geringen Besetzungsgrad noch dominierender werden und die Zahl der gefahrenen Leerkilometer maximal hoch ist. Solche Szenarien müssen nach Auffassung des bcs vermieden werden, indem alle Förderungen dem Sharing von Anfang an Vorrang beim Autonomen Fahren einräumen.