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Carsharinggesetz: Kommunen können mit der CarSharing-Förderung sofort beginnen

Berlin, 26.07.2017

Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)“ verabschiedet. Es wird am 01. September 2017 offiziell in Kraft treten. Städte und Kommunen müssen jedoch weder darauf noch auf folgende Landesgesetzgebungen warten. Sie können mit der Einrichtung zugeordneter Stellplätze für stationsbasierte CarSharing-Fahrzeuge sofort beginnen.

Das neue Carsharinggesetz der Bundesregierung ermöglicht unterschiedliche Privilegierungen. Für CarSharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen (stationsbasiertes CarSharing), können reservierte, unternehmensspezifisch zugeordnete Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Für stationsunabhängige Angebote (free-floating CarSharing) können allgemeine Stellplätze ausgewiesen werden. Diese werden dann von allen offiziell gekennzeichneten CarSharing-Fahrzeugen gemeinsam genutzt.

Mit der Einrichtung von Stellplätzen für stationsbasiertes CarSharing können die Kommunen ab sofort beginnen. Denn: Wie das Bundesgesetz nun klarstellt, ist die Einrichtung solcher Stellplätze eine Sondernutzung. Und Sondernutzungs-Satzungen sind in den Kommunen bereits vorhanden. Damit ist der Weg frei, CarSharing als Sondernutzungstatbestand in die vor Ort bereits geltenden Satzungen aufzunehmen. Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverband CarSharing e.V., erklärt:

„Die kommunale Selbstverwaltung macht es den Kommunen möglich sofort zu handeln. Mit dem Carsharinggesetz macht der Bund klar, dass stationsbasierte Stellplätze als Sondernutzung genehmigt werden können. Kommunen können dies auf Straßen in ihrer Straßenbaulast sofort nachvollziehen. Es geht also nicht mehr um Fragen der Rechtssicherheit, sondern allein darum, ob vor Ort der politische Wille besteht, das Thema CarSharing voranzubringen.“

CarSharing gibt es in 600 Städten und Gemeinden in Deutschland. In 588 davon handelt es sich ausschließlich um stationsbasierte Angebote meist mittelständischer Anbieter. Deren Fahrzeuge parken, anders als die Flotten der großen Autohersteller, zu über 90 Prozent auf privaten Flächen. In Innenstädten gibt es oft gar keine Flächen mehr, auf denen diese Anbieter ihre Fahrzeuge bereitstellen können. Das muss sich dringend ändern, denn gerade die stationsbasierten Fahrzeuge tragen besonders stark zur Verkehrsentlastung bei. Loose rät:

„Die Kommunen müssen das stationsbasierte CarSharing aus den Hinterhöfen und Tiefgaragen in die Öffentlichkeit holen. Dann ist es für Nicht-Kunden sichtbarer und kann seine entlastende Wirkung voll entfalten.“

Laut einer Studie, die der Bundesverband CarSharing in innenstadtnahen Wohnquartieren durchgeführt hat, leben 78 Prozent der Nutzer stationsbasierter CarSharing-Angebote bereits heute in autofreien Haushalten. Zum Vergleich: In den Innenstadt-Bezirken von Berlin, ansonsten Hochburgen des Auto-Nichtbesitzes in Deutschland, sind nur etwas mehr als 50 Prozent der Haushalte autofrei.

Wie die Studie des Bundesverbands ebenfalls zeigt, ersetzt stationsbasiertes CarSharing nicht eins zu eins die private Pkw-Nutzung. Die Kunden verlagern nach der Anmeldung zum CarSharing vielmehr große Teile ihrer Mobilität weg vom Pkw: 41 Prozent geben an, dass sie seit der Anmeldung weniger Auto fahren. Nur 8 Prozent berichten von einem gegenteiligen Effekt. 15 Prozent steigen öfter aufs Fahrrad und 19 Prozent nutzen häufiger den ÖPNV. Betrachtet man nur jene Kunden, die dank CarSharing ein Auto abgeschafft haben, ist dieser Effekt sogar noch ausgeprägter: Hier fahren 70 Prozent weniger Auto, 40 Prozent nutzen öfter Bus und Bahn und 32 Prozent steigen öfter aufs Fahrrad.

Willi Loose erklärt:

Vor allem stationsbasiertes CarSharing befreit die Städte in erheblichem Umfang von überflüssigen Autos. Es ist daher besonders wichtig, diese CarSharing-Variante zu fördern. Dazu leisten CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Raum einen zentralen Beitrag.“

Laut der Studie des Verbandes ersetzte jedes stationsbasiertes CarSharing-Fahrzeug in den untersuchten Stadtgebieten zwischen 8 und 20 private Pkw. Es wurde demnach deutlich mehr Straßenraum frei gemacht, als die CarSharing-Fahrzeuge selbst beanspruchten.

Loose erläutert, was Kommunen jetzt konkret tun können:

„Kommunen, in denen nur ein stationsbasierter CarSharing-Anbieter agiert, können Sondernutzungsrechte für Stellplätze auf Straßen in ihrer Straßenbaulast einfach auf Antrag dieses Anbieters einräumen. Ein solches Antragsverfahren vereinfacht den Prozess für die öffentliche Verwaltung maximal. Kommunen mit mehreren CarSharing-Anbietern sollten dem eigentlichen Genehmigungsprozess eine öffentliche Bekanntgabe vorschalten, in der die Absicht der Vergabe von Stellplätzen im öffentlichen Raum verkündet wird. Die Vergabe selbst kann dann in einem einfachen Interessenbekundungsverfahren erfolgen.“

 

Das fact sheet zur Studie "Mehr Platz zum Leben - wie CarSharing Städte entlastet" finden Sie hier.

Kurzinfo über den bcs: Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) wurde 1998 gegründet. Er ist  der Dachverband der deutschen CarSharing-Anbieter. Der bcs fördert CarSharing als moderne Mobilitätsdienstleistung und strebt eine Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr an. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, multimodale Mobilität zu fördern, den Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den Individualverkehr zu verringern. Im Bundesverband sind derzeit 133 Anbieter organisiert.


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Verantwortlich und Kontakt:

Bundesverband CarSharing e. V. (bcs)
Gunnar Nehrke
Kurfürstendamm 52

10707 Berlin

Telefon: 030 - 92 12 33 53
E-Mail: info@carsharing.de
www.carsharing.de