Berlin, 26.07.2017
Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)“ verabschiedet. Es wird am 01. September 2017 offiziell in Kraft treten. Städte und Kommunen müssen jedoch weder darauf noch auf folgende Landesgesetzgebungen warten. Sie können mit der Einrichtung zugeordneter Stellplätze für stationsbasierte CarSharing-Fahrzeuge sofort beginnen.